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ArbG Leipzig, 22.08.2014 - 10 Ca 3692/13 |
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Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 22.08.2014 - 10 Ca 3692/13
- LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 264/15
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 14.04.2015 - 3 Sa 529/14
Auslegung eines Tarifvertrages hinsichtlich des Anspruchs auf einen weiteren …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22.08.2014 - 10 Ca 3692/13 - abgeändert und festgestellt, dass dem Kläger ab dem Kalenderjahr 2013 24 Arbeitstage Jahresurlaub zustehen.das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22.08.2014 - 10 Ca 3692/13 - abzuändern und festzustellen, dass ihm ab dem Kalenderjahr 2013 24 Arbeitstage Jahresurlaub zustehen.
Auf die aufgrund der Zulassung durch das Arbeitsgericht gemäß § 64 Abs. 2 lit. a ArbGG statthafte und auch im Übrigen zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte sowie ausgeführte Berufung des Klägers ist das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 22.08.2014 - 10 Ca 3692/13 - abzuändern und festzustellen, dass dem Kläger ab dem Kalenderjahr 2013 24 Arbeitstage Jahresurlaub zustehen.